Das TTVN Regelwerk wächst ständig und wird für den meisten immer unübersichtlicher. Um einen kleinen Einblick über wichtige Dinge schnell zu finden, hier eine kleine Sammlung von Links, Aktualisierungen und Fallbeispielen
Offizielle Schreiben gibt es hier als PDF zum Download:
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Zusätzliche gibt es hier weitere Beiträge zu Regeln.
Einladung zur WO-Coach Aus- und Fortbildung am 20.05.2017 weiterlesen
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WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs |
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13 | Auffüllen einer Staffel |
a |
Sofern eine Staffel nach Durchführung der Maßnahmen – Direktaufstieg, – Abstieg, – Relegationsaufstieg, – Einreihen der Mannschaften, die termingerecht bis zum 15. Juni auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben, – Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht bis zum 15. Juni auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und – Auffüllen der darüber liegenden Staffel noch nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht hat, werden die zu diesem Auffülltermin freien Plätze in der Staffel nach dem 15. Juni einmalig in folgender Reihenfolge vergeben: – Platz 2 der Relegationsrunde – Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) – Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) – u.s.w.
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b |
Sollte die Staffel danach noch immer nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht haben, werden die weiteren freien Plätze in der Staffel in folgender Reihenfolge vergeben: – der Tabellenneunte der Staffel – der beste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit (gemäß G 8 b) – der Tabellenzehnte der Staffel – der zweitbeste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit – u.s.w. |
c | Dabei gibt es keine Untergrenze für das Auffüllen einer Staffel. Unter Einhaltung der obenstehenden Reihenfolge kann bei Verzicht aller zuvor berechtigten Mannschaften auch aus tieferen als der nächsttieferen Spielklasse aufgefüllt werden. |
d | Wegen Streichung/ Zurückziehung zum Abstieg bestimmte und verzichtende Mannschaften werden dabei übersprungen. Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtende Mannschaften werden für das Auffüllen einer Staffel nicht berücksichtigt. |
e |
Sofern in der Zeit vom 16. Juni vor einer Spielzeit bis zum darauffolgenden 15. Juni Plätze in einer Staffel frei werden, weil Mannschaften in diesem Zeitraum – zurückziehen, – gestrichen werden, – Spielklassenverzicht vornehmen oder – nachträglich in eine Spielklasse oberhalb der Verbandsliga aufgenommen werden, so bleiben diese Plätze bis zum Ende der Spielzeit frei (siehe auch G 12, H 7 und H 8).
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Quelle: |
Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN Stand: 01.08.2006 |
WO/AB, I: Bestimmungen für die Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb |
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2 |
Einreichen der Mannschaftsmeldungen |
h |
Spieler, – die trotz bestehender Spielberechtigung für einen Verein für keine seiner Mannschaften gemeldet worden sind, – die erstmalig eine Spielberechtigung erhalten (siehe WO B 3), – deren Spielberechtigung für den alten Verein wiederaufgelebt ist (siehe WO B 7) oder – die mindestens eine komplette Spielzeit lang keine gültige Spielberechtigung besessen haben (siehe WO B 7), können jederzeit für den Mannschaftsspielbetrieb nachgemeldet und entsprechend ihrer Spielstärke eingereiht werden. Sofern sie während einer laufenden Halbserie nachgemeldet werden, erhalten sie für den Rest dieser Halbserie den Status eines Reservespielers. |
Quelle: |
Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN Stand: 01.08.2006 |
WO/AB, E: Schüler / Jugendliche |
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4 |
Regelung für Punktspiele, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften |
4.2 |
Die Regional- und Mitgliedsverbände können die Freigabe von Jugendlichen/Schülern als Ersatzspieler in einer Herren- oder Damenmannschaft und den Start von Jugend- und Schülermannschaften (deren Spieler keine Freigabe nach E 4.1 haben) in einer Herren- oder Damenspielklasse in eigener Zuständigkeit regeln. |
a |
Voraussetzungen für die Freigabe eines Jugendlichen/ Schülers als Ersatzspieler in einer Damen- oder Herrenmannschaft seines Vereins (Jugendersatzspieler-Freigabe): – die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten, – der Jugendliche/Schüler muss als Stammspieler einer Jugend-/ Schülermannschaft seines Vereins gemeldet sein, – für jede Damen- oder Herrenmannschaft werden maximal vier Jugendersatzspieler-Freigaben erteilt, – jeder Jugendliche/Schüler darf nur in einer Herrenmannschaft als Jugendersatzspieler gemeldet werden, jede Jugendliche/Schülerin nur in einer Damenmannschaft, selbst wenn sie in einer gemischten Jugend bzw.Schülermannschaft gemeldet ist. – jeder Jugendliche/Schüler darf nur in einer solchen Damen- bzw. Herrenmannschaft als Jugendersatzspieler gemeldet werden, in die er der Spielstärke nach hineingehört oder für die er zu schwach ist, in keinem Falle aber in einer Mannschaft, für die er zu stark ist, – Spieler der Niedersachsenliga Jungen bzw. Mädchen dürfen nicht in einer Erwachsenenmannschaft unterhalb der 2. Bezirksklasse Herren bzw. Bezirksliga Damen gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um die 1. Herren- bzw. 1. Damen-Mannschaft des Vereins, – Spieler der Bezirksliga und der Bezirksklasse Jungen bzw. Mädchen dürfen nicht in einer Erwachsenenmannschaft unterhalb der Kreisliga Herren bzw. Damen gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um die 1. Herren- bzw. 1. Damen-Mannschaft des Vereins, – die Jugendersatzspieler sind auf dem Mannschaftsmeldeformular der Damen- oder Herrenmannschaften der Stärke nach innerhalb ihrer beantragten Mannschaft eingereiht worden (die endgültige spielstärkegemäße Einreihung in die beantragte Damen- bzw. Herrenmannschaft obliegt jedoch dem Staffelleiter) und in der Spalte "Bemerkungen" als "JES" gekennzeichnet worden, – der Antrags-Endtermin (siehe b) ist nicht verstrichen, – die Damen- oder Herrenmannschaft muss in der Kreisliga oder höher spielen, es sei denn, es handelt sich um die 1. Mannschaft des Vereins. Die Kreisverbände können für ihren Bereich Abweichungen von dieser letztgenannten Freigabevoraussetzung (Kreisliga, außer 1. Mannschaft) beschließen. Die obenstehenden Änderungen treten am 01.01.2007 in Kraft
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WO/AB, J: Bestimmungen für Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb |
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11 | Spielberichte |
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Bei Fehlen eines Spielers oder Doppels (unvollständiges Antreten seiner Mannschaft) ist jedes von ihm kampflos abgegebene Spiel mit dem Vermerk ”nicht angetreten” in das Spielberichtsformular einzutragen und mit 0:1 Punkten, und 0:3 Sätzen und 0:33 Bällen für das Gesamtergebnis zu werten. Solche Spiele werden weder für die Berechnung der Balldifferenz noch nicht für die Berechnung der Bilanzen und Bilanzwerte (siehe I 4) berücksichtigt. |
j |
Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft (Gastgeber oder Gast) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen und dem Staffelleiter einzusenden. Auf diesem Spielberichtsformular muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Das Spiel Der Mannschaftskampf wird für diese Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet. Die Einzel (und ggf. Doppel) werden dagegen nicht für die Berechnung der Bilanzen und Bilanzwerte (siehe I 4) berücksichtigt. |
18 | Wertung von einzelnen Spielen |
b | Solche Spiele werden für die Berechnung der Bilanzwerte und Bilanzen beider Spieler bzw. Doppel (siehe I 4) berücksichtigt. |
19 | Wertung von Mannschaftskämpfen |
c | Verfahren |
c.a | Die Wertung von Mannschaftskämpfen, in denen auf Punktverlust entschieden wird, erfolgt mit 2:0 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele (z.B. 9:0, 8:0, 7:0, 6:0, 5:0, 4:0 oder 3:0), und Sätze und Bälle für den Gegner. Die Bälle sind für die Tabelle mit 0:0 zu werten. |
c.b | Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist der Mannschaftskampf für beide als verloren zu werten. Dabei hat die Wertung mit jeweils 0:2 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele (0:9, 0:8, 0:7, 0:6, 0:5, 0:4 oder 0:3), und Sätze und Bälle zu erfolgen. In der entsprechenden Tabelle ist durch eine Fußnote darauf hinzuweisen. |
c.f |
Sofern ein Mannschaftskampf auf Punktverlust entschieden worden ist, werden seine einzelnen Spiele (Einzel und ggf. Doppel) nicht dennoch wie gespielt für die Berechnung von Bilanzwerten und Bilanzen (siehe WO/AB I 4) berücksichtigt.
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Quelle: |
Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN Beschlüsse des TTVN-Beirats vom 18.11.2006 |